Individuelle Ernährungsberatung
Individuelle Ernährungstherapie
für Menschen mit ernährungsbedingten Erkrankungen
Ernährungstherapie kann bei folgenden Erkrankungen vom Arzt verordnet werden:
Bei Stoffwechselerkrankungen
- Diabetes
- Fettstoffwechselstörungen
Bei Nahrungsmittelunverträglichkeiten
- Lactoseintoleranz
- Fructoseintoleranz
- Histaminintoleranz,
- Zöliakie
Zur schnellen Rehabilitation
- bei und nach Krebserkrankungen – Hinweis extra Seite + Sieb und Meyer + ONW
- Magen-Darmerkrankungen
- Herz-Kreislauferkrankungen
- Erkrankungen von Leber und Galle
- Rheuma/ Gicht / Arthritis/ Arthrose
Zur Unterstützung bei
- Übergewicht
- Untergewicht
- Essstörungen
Die Ernährungstherapie findet in Absprache mit dem behandelnden Arzt statt. Sie benötigen dazu eine ärztliche Zuweisung (siehe Formulare)
Gut zu wissen
Ernährungstherapie gehört in den Bereich der „ergänzenden Leistungen zur Rehabilitation“,gemäß Sozialgesetzbuch Nr. V § 43 und hat folgende Vorraussetzungen:
Diese Leistung kann nur auf ärztliche Verordnung durchgeführt werden.
Diese Leistung kann nur von zugelassenen Dipl. Oecotrophologen, Ernährungswissenschaftlern oder Diätassistenten erbracht werden und muss im Vorwege bei der Krankenkasse beantragt werden.
Die gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen in der Regel bei Verordnung durch einen Arzt bis zu 5 Beratungen – in Ausnahmen auch mehr. Die Erstattung liegt zwischen 70-100%.
Individuelle Ernährungsberatung
- für gesunde Menschen zur Gesundheitsvorsorge
In besonderen Lebenssituationen
- Schwangerschaft/ Stillzeit
- Kinderernährung/ Ernährungserziehung
- Ernährung und Sport
- Ernährung in den Wechseljahren
- Ernährung im Alter
Information und Optimierung
- Sie möchten Ihre Ernährungsweise optimieren und gerne wissen, ob Ihre Nährstoffversorgung ausreichend ist.
- Sie möchten sich über Lebensmittel und deren Inhaltsstoffe informieren
Ich berate Sie bei Bedarf auch mit computergestützter Ernährungsanalyse.
Gut zu wissen
Ohne ärztliche Zuweisung übernehmen manche Krankenkassen anteilig auch die Kosten für die vorbeugende Ernährungsberatung gemäß § 20 SGBV