Qualifizierte Ernährungsberatung und Ernährungstherapie
Dagmar Rohlfing

Individuelle Ernährungsberatung

Individuelle Ernährungstherapie

für Menschen mit ernährungsbedingten Erkrankungen

 

Ernährungstherapie kann bei folgenden Erkrankungen vom Arzt verordnet werden:

 

Bei Stoffwechselerkrankungen

  • Diabetes
  • Fettstoffwechselstörungen

 

Bei Nahrungsmittelunverträglichkeiten

  • Lactoseintoleranz
  • Fructoseintoleranz
  • Histaminintoleranz,
  • Zöliakie

 

Zur schnellen Rehabilitation

  • bei und nach Krebserkrankungen – Hinweis extra Seite + Sieb und Meyer + ONW
  • Magen-Darmerkrankungen
  • Herz-Kreislauferkrankungen
  • Erkrankungen von Leber und Galle
  • Rheuma/ Gicht / Arthritis/ Arthrose

 

Zur Unterstützung bei

  • Übergewicht
  • Untergewicht
  • Essstörungen

 

 

Die Ernährungstherapie findet in Absprache mit dem behandelnden Arzt statt. Sie benötigen dazu eine ärztliche Zuweisung (siehe Formulare)

 

Gut zu wissen

Ernährungstherapie gehört in den Bereich der „ergänzenden Leistungen zur Rehabilitation“,gemäß Sozialgesetzbuch Nr. V § 43 und hat folgende Vorraussetzungen:

Diese Leistung kann nur auf ärztliche Verordnung durchgeführt werden.

Diese Leistung kann nur von zugelassenen Dipl. Oecotrophologen, Ernährungswissenschaftlern oder Diätassistenten erbracht werden und  muss im Vorwege bei der Krankenkasse beantragt werden.

 

Die gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen in der Regel bei Verordnung durch einen Arzt bis zu 5 Beratungen – in Ausnahmen auch mehr. Die Erstattung liegt zwischen 70-100%.

 

 

 

 


Individuelle Ernährungsberatung

  • für gesunde Menschen zur Gesundheitsvorsorge

 

In besonderen Lebenssituationen

  • Schwangerschaft/ Stillzeit
  • Kinderernährung/ Ernährungserziehung
  • Ernährung und Sport
  • Ernährung in den Wechseljahren
  • Ernährung im Alter

 

Information und Optimierung

  • Sie möchten Ihre Ernährungsweise optimieren und gerne wissen, ob Ihre Nährstoffversorgung ausreichend ist.
  • Sie möchten sich über Lebensmittel und deren Inhaltsstoffe informieren

 

Ich berate Sie bei Bedarf auch mit computergestützter Ernährungsanalyse.

 

 

Gut zu wissen

Ohne ärztliche Zuweisung übernehmen manche Krankenkassen anteilig auch die Kosten für die vorbeugende Ernährungsberatung gemäß § 20 SGBV